Acht Monate Haft ohne Bewährung, damit endet heute am 18.01.2021 der Prozess gegen den notorischen Shoahleugner Gerd Walther wegen Volksverhetzung. Am Rande einer sogenannten Hygienedemo hatte er Ende April 2020 Juden eine Weltverschwörung angedichtet und behauptet, “die Juden” würden nach der Unterdrückung aller freien Völker streben.
Vertreten wurde Gerd Walther vom Nazi-Anwalt Wolfram Nahrath, der den Prozess als Propaganda-Plattform nutzte, um gegen § 130 (StGB) Volksverhetzung vorzugehen. Daneben nahm er eine Täter-Opfer-Umkehr vor und verbreitete seine eigene, auf antisemitische NS-Ideologie basierende Haltung. Außerdem zielte seine Strategie darauf hin, den Zeugen Til Biermann, der die Szenen mit seinem Handy dokumentiert hatte, zu diskreditieren und ihn zu bezichtigen, Walther zu den judenfeindlichen Aussagen quasi genötigt zu haben. Die Richterin zeigte sich von Nahraths Ausführungen unbeeindruckt und ging in dem Strafmaß noch über den Staatsanwalt, der sechs Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte.
Walther nahm das Urteil sichtbar erregt auf, geriet kurz in Rage, sodass ihm ein Ordnungsgeld angedroht wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Walther hat nun eine Woche Zeit, um in Berufung zu gehen. Die antisemitischen Äußerungen des wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilten Walter sind im Panorama-Beitrag vom 23.04.2020 dokumentiert: